Rechtsprechung
BVerwG, 07.11.2000 - 8 B 218.00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,15101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verwerfung wegen fehlender fristgemäßer Begründung - Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur bei unverschuldeter Fristversäumung - Gleichstehen des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.07.2000 - 31 A 412.97
- BVerwG, 07.11.2000 - 8 B 218.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 8 B 218.00
Die Vorschrift des § 85 Abs. 2 ZPO, wonach das Verschulden des Prozessbevollmächtigten dem Verschulden der Partei gleichsteht, ist auch im Verwaltungsstreitverfahren anzuwenden (vgl. BVerfGE 60, 253 , BVerwG, Beschluss vom 24. August 1995 - BVerwG 3 B 37.95 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 202 S. 23 ). - BVerwG, 24.08.1995 - 3 B 37.95
Verwaltungsprozeßrecht: Versagung von Wiedereinsetzung infolge Verschuldens des …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2000 - 8 B 218.00
Die Vorschrift des § 85 Abs. 2 ZPO, wonach das Verschulden des Prozessbevollmächtigten dem Verschulden der Partei gleichsteht, ist auch im Verwaltungsstreitverfahren anzuwenden (vgl. BVerfGE 60, 253 , BVerwG, Beschluss vom 24. August 1995 - BVerwG 3 B 37.95 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 202 S. 23 ).